AGBs

Gujer Innotec AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Anrechnung kommen die, bei der Ablieferung der bestellten Ware, laut offiziellen Preislisten der Gujer Landmaschinen AG, 8308 Mesikon / Illnau gültigen Preise.

Zahlungen, die nach den vereinbarten Zahlungsfristen eingehen, unterliegen dem Verzugszins.

Garantie: 
12 Monate ab Lieferdatum gemäss den Garantiebestimmungen des Lieferwerkes.

Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger Verzugszinsen bei der Verkäuferin. Der Käufer ermächtigt die Verkäuferin zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes nach Art. 715 Abs. 1 ZGB und der Käufer verpflichtet sich, die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle nachträglichen Forderungen, z.B. Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.

Verzug des Käufers:
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand in Anwendung von Art. 214 Abs. 3 OR zurückzufordern. Kommt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug und tritt die Verkäuferin in der Folge vom Vertrag zurück, ist eine Konventionalstrafe von 15% des Kaufpreises geschuldet.

Lieferfrist und Folgen von Verspätungen:
Die vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere verlängert sich die Lieferfrist dann angemessen, wenn höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Produktionsverzögerung beim Lieferant, Streiks, behördliche Einfuhrbeschränkungen der Einhaltung der Lieferfrist erhebliche Hindernisse bereiten. Für Schäden, welche durch Verzögerung der Lieferung eintreten sollten, kann der Lieferant nicht aufkommen. Eine Lieferungsverzögerung gibt dem Käufer nicht das Recht auf Annahmeverweigerung der bestellten Ware.

Zahlungsweise:
Gemäss Absprache mit der Firma Gujer Landmaschinen AG.

Der Transport erfolgt auf Gefahr des Empfängers.

Maschinen und Zusatzapparate werden mit normaler Fracht, in Absprache mit der Firma Gujer Landmaschinen AG, geliefert. Jedoch gilt, dass die Frachtkosten zu Lasten des Käufers gehen. Vor der Übernahme der Sendung an dem Ankunftsort hat sich der Empfänger zu überzeugen, dass alle Teile anhand dem Frachtbrief vorhanden sind und die Ware keine Schäden hat. Allfällige Mängel sind auf dem Frachtbrief vom Anlieferer mit der Unterschrift bescheinigen zu lassen, damit das Transportunternehmen zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Mängel sind innert 8 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware oder der Feststellung der Mängel schriftlich mitzuteilen.

Rücknahme / Eintausch:
Der Kunde verpflichtet sich, sein Objekt voll funktionsfähig in einwandfreiem Zustand an uns zu übergeben. Bei Schäden und Verdacht auf Mängel behalten wir uns das Recht vor, den Rücknahmepreis dem Objekt entsprechend anzupassen oder den Eintausch zu annullieren.

Ablehnung:
Durch Verkäufer der Gujer Landmaschinen AG aufgenommene Bestellungen können von ihr innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss abgelehnt werden.

Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird von beiden Teilen Illnau-Effretikon anerkannt.